Schmerzensgeld - Verkehrsrecht

Kinder

Erwachsene

Kinder

Kinder bis zum 10. Geburtstag haften bei einem Verkehrsunfall, bei dem ein Kraftfahrzeug beteiligt ist, nur für Vorsatz.

Das heißt, wenn ein Kind vor seinem 10. Geburtstag bei einem Verkehrsunfall durch ein Kfz im Straßenverkehr verletzt wird, hat es praktisch immer Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners.

Bei älteren Kindern kommt es auf die jeweiligen Umstände an.

Wenn Ihr Kind bei einem Verkehrsunfall verletzt worden ist, rufen Sie uns bitte an und vereinbaren einen Beratungstermin, in dem wir alles Weitere klären. Unsere Rufnummer dafür lautet: 033203 72501.

Erwachsene

Wenn Sie den Verkehrsunfall nicht als Fahrer zu 100 % selbst verschuldet haben, haben Sie entsprechend dem Anteil Ihres Mitverschuldens Anspruch auf:

Schadensersatz für zerstörte Kleidung, Taxikosten, Schaden an Ihrem Fahrzeug und alles, was Ihnen sonst noch an Kosten infolge des Verkehrsunfalls entstanden ist - natürlich auch die Kosten für den Rechtsanwalt.

Schmerzensgeld entsprechend der Dauer und Intensität Ihrer körperlichen Beeinträchtigungen.

Haushaltsführungsschaden

Darunter versteht man den Schaden, der dadurch eingetreten ist, dass Sie aufgrund der unfallbedingten körperlichen Beeinträchtigungen, eine Haushaltshilfe bezahlen müssen, die Arbeiten im Haushalt verrichtet, die Sie vor dem Unfall gewöhnlich selbst verrichtet haben.

Wenn Familienangehörige diese Arbeiten jetzt für Sie erledigen, haben Sie, ähnlich wie beim Nutzungsausfall, Anspruch auf Ausgleich des fiktiven Haushaltsführungsschadens, also das, was Sie für eine Haushaltshilfe bezahlen müssten, wenn die Angehörigen/Bekannten nicht eingesprungen wären.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung dieser Ansprüche. Bitte rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin, notfalls komme ich Sie auch zu Hause oder im Krankenhaus besuchen.

Unsere Telefonnummer dafür lautet: 033203 72501.

Schmerzensgeld bei Verkehrsunfall, Internetseite der Rechtsanwälte Günther & Simon für Verkehrsrecht in Kleinmachnow u. Teltow für alle auf Anwaltssuche nach einem Anwalt für Verkehrsrecht, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht wegen einem Verkehrsunfall.

Meiereifeld 39a, 14532 Kleinmachnow

Tel.: 033203-72501

Bürozeiten: 8:00 - 17:30

Günther & Simon -
Die Kompetenz im Verkehrsrecht